Druckversion - Förderrichtlinien - Paula Kubitscheck-Vogel-Stiftung
header_foerder_3.jpg
17. April 2024, 01:54 Uhr

Förderrichtlinien

1. Zweck der Stiftung

Der Stiftungszweck ist nachfolgend in Auszügen der Satzung aufgeführt:

  1. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens insbesondere durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die ihrerseits die nachfolgenden Zwecke erfüllen:
    • Finanzielle Unterstützung der insbesondere in Bayern tätigen stationären Hospize, ambulanten Hospizdienste und Hospizgemeinschaften
    • Finanzielle Unterstützung der Forschung der Palliativmedizin und deren Anwendung
  2. Um die Forschung und Anwendung der Palliativmedizin sowie die Ausbildung der Ärzte und des Pflegepersonals zu fördern, ist die Stiftung auch berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, in eigener Zuständigkeit Ausbildungsmaßnahmen wie z.B. Vorträge, Seminare und Kurse, auch interdisziplinären Inhalts zu organisieren und abzuhalten.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich, mittelbar und unmittelbar, gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO).

2. Aktuelle Ziele der Förderung

  • Sicherstellung der ausreichenden Versorgung mit stationären Hospizplätzen in den bayerischen Regierungsbezirken inkl. potentieller Investitionshilfen.
  • Stärkung der ambulanten und stationären Hospizarbeit insbesondere in Bayern Stärkung der ambulanten und stationären Palliativversorgung insbesondere in Bayern
  • Stärkung im Bereich Palliative Care und Hospiz insbesondere in Bayern, der Ausbildung und Fortbildung auch von Ärzten, der Dokumentation und Qualitätssicherung sowie der professionellen Beratung von Hospizhelfern, Pflegekräften und Ärzten.
  • Unterstützung der pflegerischen und ärztlichen palliativen Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden in klinischen und pflegerischen Einrichtungen (z.B. Krankenhaus und Pflegeheim) außerhalb von Palliativstationen und stationären Hospizen

3. Voraussetzungen

  • Förderanträge sind schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten, Anfragen per Email werden nicht bearbeitet. Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme ist empfehlenswert.
  • Anträge können formlos gestellt werden, ab einer beantragten Fördersumme von 5.000,- € soll das Antragsformular verwendet werden. Das Antragsformular steht auf unserer Homepage zur Verfügung.
  • Die Vergabe von Stiftungsmitteln liegt im Ermessen der Stiftung unter Beachtung der rechtlichen und steuerlichen Vorschriften sowie der verfügbaren Haushaltsmittel.
  • Über die Vergabe entscheidet der Vorstand. Der Vorstand tagt alle 2 bis 3 Monate.
  • Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel der Stiftung besteht nicht.
  • Entscheidungen werden nicht begründet.
  • Es werden keine Projekte gefördert welche Gegenstand der Regelversorgung sind.
  • Fördermittel dürfen nur für die beantragten Maßnahmen verwendet werden.
  • Eine Zahlung der Mittel in Raten ist möglich.
  • Spätestens zwei Monate nach Abschluss des Projektes ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Stiftung behält sich vor, die Originalbelege einzufordern sowie vor Ort die Verwendung der Fördermittel zu prüfen.
  • Bereits gezahlte, aber nicht verbrauchte Mittel, sind spätestens nach Beendigung des Projektes zurückzuzahlen.

4. Sonstiges

  • Der Geförderte erklärt sich damit einverstanden, dass die Stiftung die geförderten Projekte veröffentlicht. Bei Publikationen muss die Förderung durch die Paula Kubitscheck-Vogel-Stiftung ausdrücklich benannt werden. Ein Belegexemplar der Publikation ist der Stiftung zur Verfügung zu stellen.
  • Der Geförderte weist in Mitteilungen an die Presse und bei öffentlichen Stellungsnahmen in anderen Medien auf die Förderung durch die Stiftung hin. Belege dieser Medienpräsenz sind der Stiftung zur Verfügung zu stellen.

 

Die vollständigen Antragsunterlagen sind zu richten an:

Paula Kubitscheck-Vogel-Stiftung
c/o Geschäftsstelle
Münster Stegmaier Rombach Family Office GmbH
Biberacher Str. 116
88339 Bad Waldsee
Telefon: 07524 9785-160

URL:
https://www.pkv-stiftung.de/die-stiftung/foerderrichtlinien.html